Für den Ausbau eines Ladenlokals beauftragte der Arzt vier illegal nach Deutschland eingereiste Arbeiter mit der Ausführung verschiedener Gewerke. Im Rahmen einer Baustellenkontrolle unterbreitete der Bauherr den Zöllnerinnen und Zöllner einen Mietvertrag, der die Arbeiter als vermeintliche Mieter des künftigen Ladenlokals auswies.
Ein Scheinvertrag
Die weiteren Ermittlungen erhärteten jedoch den Verdacht, dass der Vertrag nur zum Schein verfasst wurde. Durch diese Vorgehensweise sollte die Beschäftigung der vier Männer als billige Arbeitskräfte verschleiert werden. Die vier Arbeiter wurden jeweils zu Geldstrafen im mittleren dreistelligen Eurobereich verurteilt. Gegen den vermeintlichen Arbeitgeber mit Sitz in Osteuropa wird weiterhin ermittelt.

