Die Überprüfung des zulässigen Gesamtgewichts von 40 Tonnen ergab eine deutliche Überschreitung. Das Gespann brachte über 50 Tonnen auf die Waage, was einer Überladung von mehr als 25 Prozent entspricht. Der Fahrer musste einen Teil seiner Ladung abladen, bevor er weiterfahren durfte. Ihn erwartet eine Bußgeldanzeige wegen eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung.