Tirschenreuth. Saftige Geldstrafe für den Geschäftsführer einer im Landkreis Tirschenreuth ansässigen Firma: Der muss nun, so das Hauptzollamt Regensburg am Montag, insgesamt 79.500 Euro berappen, weil er erneut einige Mitarbeiter „schwarz“ angestellt hatte.

Ermittlungen der Finanzkontrolle „Schwarzarbeit“ des Hauptzollamts Regensburg, Dienstort Weiden, führten nun dazu, dass das Amtsgericht Regensburg gegen den Geschäftsführer einer im Landkreis Tirschenreuth ansässigen Firma einen Strafbefehl mit einer Gesamtgeldstrafe von 330 Tagessätzen zu je 150 Euro (=49.500 Euro) verhängte.

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30.000 Euro Schaden für die Sozialversicherungen

Der Beschuldigte versäumte es über einen Zeitraum von sieben Monaten, die in seinem Betrieb Beschäftigten ordnungsgemäß bei den für den Einzug von Sozialabgaben zuständigen Stellen anzumelden. Die Zollbeamten wiesen dem Geschäftsmann nach, dass er es in insgesamt sieben Fällen unterlassen hat, die auf die Löhne entfallenen Beiträge zu den Sozialversicherungen, unter Angabe der tatsächlichen Bruttolöhne, fristgerecht und vollständig an die entsprechenden Einzugsstellen abzuführen.

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Der so für die Sozialversicherungen entstandene Schaden beläuft sich auf ca. 30.000 Euro, für den der Geschäftsführer zusätzlich aufkommen muss. Aufgrund einer festgestellten unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung wurde der Firmeninhaber bereits im November 2014 vom Amtsgericht Regensburg zu einer Geldbuße in Höhe von 20.000 Euro verurteilt.