Wegen Trunkenheit im Verkehr musste sich der Mann (29) bereits 2020 vor dem Amtsgericht München rechtfertigen. Das Gericht verurteilte ihn hierbei zu einer Geldstrafe inklusive Verfahrenskosten in Höhe von 1800 Euro. Diese hatte er jedoch bisher nicht bezahlt und erhielt deswegen einen Platz auf der Fahndungsliste der Staatsanwaltschaft München I.

Beamte der Bundespolizei vollstreckten nun den Haftbefehl bei einer Kontrolle an der A6 in Waidhaus. Da er bereitwillig seien Justizschulden bezahlt hatte, konnte er die im Haftbefehl angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 59 Tagen abwenden und auf freiem Fuß verbleiben.

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