Durch die Beamten der Polizeiinspektion Weiden konnten die Schützen und die Tatumstände ermittelt werden, sodass gegen zwei Gäste der Hochzeitsgesellschaft jeweils ein Strafverfahren wegen Verstößen nach dem Waffengesetz eingeleitet werden konnte. Gegen die beiden Schützen wurden nun durch die Staatsanwaltschaft Weiden jeweils ein Strafbefehl wegen unerlaubten Besitzes und unerlaubten Führens einer Schusswaffe mit einer Geldstrafe im mittleren dreistelligen und im unteren vierstelligen Bereich erlassen.