Bei fünf Paketen traten Unregelmäßigkeiten auf. Aufgrunddessen haben Beschäftigte eines Logistikunternehmens mit den Zollbeamten diese Pakete geöffnet. Insgesamt kamen so circa 1.100 Stück Tabletten und zwei medizinische Cremes zum Vorschein.
Die zuständige Arzneimittelüberwachungsbehörde wurde über die Einfuhren unterrichtet und stellte in den Prüfungsverfahren Verstöße gegen das Arzneimittelgesetzt fest. Daraufhin ordnete die Arzneimittelüberwachungsbehörde die Vernichtung der Präparate an.
Handtaschen-Fälschungen
In einem weiteren Paket befanden sich zwei Handtaschen eines namhaften Herstellers. Anhand der Verarbeitung und der Preisgestaltung konnte allerdings schnell festgestellt werden, dass es sich dabei um Fälschungen handelte. Der Rechteinhaber wurde darüber informiert und ordnete die Vernichtung der gefälschten Produkte an.
Außerdem verstieß der Inhalt eines Paketes gegen die Produktsicherheitsverordnung. In diesem Fall entschied sich der Empfänger dazu, die Ware zu vernichten. Die Sendungen kamen aus den USA, Kanada, Großbritannien, China und Ghana.

