Die Waffe hatte er kurzerhand eingepackt und zur Polizei gefahren. An sich wäre der Gedanke richtig gewesen, die Waffe bei der Polizei zu melden. Da er jedoch eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit ohne den erforderlichen Waffenschein geführt hat, mussten die Beamten gegen ihn von Amts wegen eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz erstatten.

Wichtiger Hinweis der Polizei

Es wird gebeten, sollten sich noch Altbestände an Waffen und Munition zu Hause befinden, diese mit der Art des jeweiligen Gegenstandes und der Menge bei der Polizeinotrufnummer zu melden. Im Anschluss werden die erlaubnispflichtigen Gegenstände von der Polizei abgeholt – bitte nicht selbst „vorbei bringen“!

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