Dank der Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg, Dienstort Weiden, konnte einem Gastronomen aus dem Raum Weiden nachgewiesen werden, über einen Zeitraum von etwa fünf Jahren rund 53.000 Euro an Sozialabgaben hinterzogen zu haben.

Betrug in 55 Fällen

Der Geschäftsmann unterließ es in insgesamt 55 Fällen, die in seinem Betrieb angestellten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vollumfänglich bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern anzumelden.

Werbung
Advertorial mit Button
Neues Advertorial Neues Advertorial Neues Advertorial Neues Advertorial Neues Advertorial
mehr erfahren

Nur geringere Löhne gemeldet

Stattdessen zahlte er seinen Angestellten die Löhne immer wieder schwarz aus und meldete den Sozialversicherungsstellen somit einen geringeren Lohn. Dieser verringerte Lohn diente wiederum als Grundlage für die Berechnung der Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge.

#1 beispiel full

Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Gastronomen daher zu einer Geldstrafe in Höhe von 250 Tagessätzen zu jeweils 80 Euro.