Am Gehege wird durch angebrachte Schilder eindringlich darauf hingewiesen, dass die Tiere nicht durch mitgebrachtes Futter gefüttert werden dürfen. Durch die Betreiber des Geheges wird der entstandene Schaden auf 1500 Euro angeben.
Am Gehege wird durch angebrachte Schilder eindringlich darauf hingewiesen, dass die Tiere nicht durch mitgebrachtes Futter gefüttert werden dürfen. Durch die Betreiber des Geheges wird der entstandene Schaden auf 1500 Euro angeben.