Eine 28-jährige Frau aus Regensburg steht im Mittelpunkt polizeilicher Ermittlungen, nachdem sie falsche Anschuldigungen über zwei Vergewaltigungen gemacht hat. Die Vorwürfe, die sie Anfang dieses Jahres erhob, betrafen angebliche Übergriffe im Bereich des Hauptbahnhofs Regensburg und auf einem Parkplatz, bei denen sie von Unbekannten vergewaltigt worden sein soll.

Umfangreiche Ermittlungen führen zur Wahrheit

Die Kriminalpolizei Regensburg leitete nach den Anzeigen der Frau umfangreiche Ermittlungen ein. Diese Bemühungen führten letztlich zur Aufdeckung der Wahrheit: Die behaupteten Vergewaltigungen haben nie stattgefunden. Die 28-Jährige räumte ein, falsche Aussagen gemacht zu haben. „Das Vortäuschen von Straftaten ist kein Kavaliersdelikt und kann schwerwiegende Folgen für die anzeigende Person selbst, aber auch für die zu Unrecht beschuldigte Person und das Umfeld haben“, warnt die Polizei in diesem Zusammenhang.

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Erhebliche Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl

Besonders die erste behauptete Vergewaltigung im öffentlichen Raum sorgte für erhebliche Beunruhigung in der Bevölkerung. Die Kriminalpolizei betont, dass solche falschen Anschuldigungen nicht nur für die Beteiligten, sondern auch für das allgemeine Sicherheitsgefühl in der Stadt erhebliche Auswirkungen haben können. „Wie sich jetzt herausstellte, fanden diese so jedoch nie statt“, so die Ermittler.

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Haftbefehl gegen die 28-Jährige vollzogen

Aufgrund des wiederholten Vortäuschens von Vergewaltigungen wurde gegen die Frau ein Haftbefehl erlassen. Dieser wurde am 16. Oktober 2024 von der Kriminalpolizei Regensburg vollzogen. Nach der Vorführung vor der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Regensburg wurde die 28-Jährige in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Die Polizei Regensburg nutzt diesen Fall, um die Öffentlichkeit zu warnen: Falsche Anschuldigungen gegenüber den Ermittlungsbehörden sind eine Straftat. „Wer gegenüber den Ermittlungsbehörden falsche Anschuldigungen anzeigt, macht sich ggf. selbst strafbar“, heißt es in der Mitteilung. Besonders tragisch ist dabei, dass solche Handlungen den tatsächlichen Kriminalitätsopfern zusätzliches Leid zufügen und unbegründete Sicherheitsbedenken in der Bevölkerung schüren können.