Am Freitag erwischten die Fahnder in Waidhaus einen Mann (22) bei der Einreise nach Deutschland. Er wurde im Juli durch das Amtsgericht Frankfurt am Main wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.137,50 Euro verurteilt. Da er sich der angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe und der Zahlung seiner Schulden bisher entzogen hatte, musste er nun bei der Bundespolizeiinspektion Waidhaus den Geldbeutel öffnen. Er bezahlte die Geldstrafe und konnte somit seine Reise fortsetzen.

Schulden bezahlt

In Zusammenarbeit mit der Bundeszollverwaltung Waidhaus konnte am Samstagmorgen ein weiterer Haftbefehl vollstreckt werden. Ein Mann (23) wurde kontrolliert und musste tief in die Tasche greifen. Der Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut betitelte seine Justizschulden auf 7.724,49 Euro. Dieser Betrag war Ausfluss eines Gerichtsurteils des Amtsgerichts Erding im November.

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Der junge Mann konnte zwar seine Schulden an der örtlichen Dienststelle der Bundespolizei bezahlen, seine Reise aber dennoch nicht fortsetzen. Bei ihm wurde zusätzlich eine dreijährige Wiedereinreisesperre des Ausländeramts Erding wegen unerlaubter Einreise festgestellt. Da er straffällig wurde, verwirkte er sein europäisches Freizügigkeitsrecht und wurde nach Rücksprache mit allen beteiligten Behörden nach Tschechien zurückgeschoben.

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Doppelter Fang

In der Nacht von Samstag auf Sonntag konnten die Waidhauser Beamten das Fahndungswochenende mit der Feststellung zweier Männer (23 und 24) abschließen. Sie waren Insassen eines Fernreisebusses von Prag nach München. Dass dies nicht ihre erste gemeinsame Reise war, zeigte der nahezu lesegleiche Haftbefehl der beiden Busreisenden.

Das Amtsgereicht Dachau verurteilte sie wegen unerlaubtem Aufenthalts ohne erforderlichen Aufenthaltstitels im August zu einer Geldstrafe in Höhe von jeweils 2.477,50 Euro. Der durch die Staatsanwaltschaft München II erlassene Haftbefehl wurde durch die Fahnder der Bundespolizeiinspektion Waidhaus vollstreckt. Beide Männer zahlten bereitwillig ihre Justizschulden und konnten somit der angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe entgehen.