Weiden. Einen nicht alltäglichen Fall von Sozialbetrug konnten die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Weiden bei der Überprüfung eines Gastronomiebetriebs aufdecken.

Der Firmeninhaber aus dem Raum Weiden meldete über einen Zeitraum von etwa zwei Jahren in insgesamt 30 Fällen die in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer nicht bei den zuständigen Stellen an. Die erforderlichen Beiträge zu den Sozialversicherungen entrichtete der Geschäftsmann auch nicht.

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Sohn fungiert als falscher Firmeninhaber

Außerdem wurden bereits geleistete Arbeitszeiten in erheblichem Umfang nicht entlohnt. Zum Schein fungierte dabei der Sohn des Beschuldigten als Firmeninhaber.

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Das Amtsgericht Regensburg erließ gegen den eigentlichen Geschäftsinhaber einen Strafbefehl mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 240 Tagessätzen a 35 Euro. Gegen den Sohn wurde das Verfahren eingestellt. Der für die Sozialversicherungen entstandene Schaden beläuft sich auf rund 18.500 Euro, für den der Geschäftsführer zusätzlich aufkommen muss.