Bei der Überprüfung des Beifahrers stellten die Fahnder fest, dass gegen ihn ein Untersuchungshaftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Passau und ein weiterer Haftbefehl durch die Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main bestand. Der Mann wurde vor Ort festgenommen und zum Amtsgericht Passau gebracht, wo er dem zuständigen Richter vorgeführt wurde. Anschließend erfolgte die Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt Landshut.