Ein weiterer Blick in den Kofferraum ließ die Beamten auf vier größere Schachteln mit insgesamt 296 Stück „Römischen Feuern“ der Kategorie F3 stoßen. Um mit diesen Artikeln zu hantieren, hätte der Mann eine Erlaubnis beziehungsweise einen Befähigungsschein nach dem Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe vorweisen müssen.

Nach der Sachbearbeitung, Sicherstellung der verbotenen Gegenstände und einer durch den Staatsanwalt angeordneten, hinterlegten Sicherheitsleistung wurde dem Franzosen die Weiterfahrt gestattet.

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