Er reiste als Insasse in einem Auto nach Deutschland ein und wurde in Waidhaus durch eine Streife der Bundespolizei kontrolliert. Die Beamten stellten bei der Überprüfung seiner Personalien eine Fahndungsnotiz der Staatsanwaltschaft Frankenthal fest. Das Amtsgericht Speyer verurteilte den Mann im September wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.800 Euro.

Bislang hielt er sich der Justiz jedoch verborgen, daher erließ die Justizbehörde einen Haftbefehl gegen den Mann. Da er seine Justizschulden selbst nicht bezahlen konnte, zahlte ein Bekannter für ihn den ausstehenden Betrag bei der Polizeiinspektion Speyer ein. Die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen blieb ihm daher erspart. Ihm wurde die Weiterreise gestattet.

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