Ein Weidener (46), wohnhaft in der Oberen Bachgasse, begab sich kurz nach 17 Uhr in den Keller seines Anwesens. Dort bemerkte er, dass sich wohl Personen im Nachbar-Kellerabteil vor ihm versteckten. Nach Würdigung aller Umstände ging der Weidener von einem aktuell stattfinden Kellerabteilaufbruch aus. Er verließ unscheinbar den Keller wieder, drehte noch das Licht aus und begab sich nach oben.

Anwohner hält Dieb fest

Wenige Augenblicke später kamen zwei ihm unbekannte Personen aus dem Keller und wollten das Haus verlassen. Hier nutzte der Weidener den Moment und hielt den Mann, wie sich später herausstellte einen tschechischen Staatsbürger (49), fest. Dessen weibliche Begleiterin, konnte die Gunst des Moments nutzen und fliehen.

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Die bereits alarmierte Streife der Polizei Weiden brauchte wenige Augenblicke später nur den 49-Jährigen vorläufig festnehmen. Der Polizei-Helikopter, der sich in anderer Sache zufällig im Weidener Luftraum befand, eilte zur Örtlichkeit und unterstützte die Weidener Kollegen bei der Suche nach der Flüchtigen.

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Der Tatverdächtige wurde zur Wache gebracht und im Laufe des 02.09.2021 schließlich einem Haftrichter vorgeführt. Die Frau konnte zunächst nicht gefunden werden.

Täterin stellt sich selbst

Aber oftmals melden sich die Täter selbst bei der Polizei. So auch in diesem Fall. In der Nacht erhielt die Polizei Weiden schließlich einen Anruf einer Frau, die auf der Suche nach ihrem Begleiter war. Sie fragte explizit nach dem 49-Jährigen, der in den Hafträumen der Polizei Weiden auf seinen Richtertermin wartete.

Als die Verdächtige schließlich bei der Polizei vorstellig wurde, stellten die Beamten fest, dass sie mit einem gefälschten Führerschein unterwegs war. Außerdem hatte sie einen verbotenen Gegenstand, der unter das Waffengesetz fällt dabei. Da die Beamten eins und eins zusammenzählten stand schließlich auch fest, wer die unbekannte Flüchtige Einbrecherin gewesen war.

Und so erwartet das Pärchen nun ein Verfahren wegen Einbruchs. Die Dame, eine tschechische Staatsbürgerin (29), erwartet zusätzlich eine Anzeige nach dem Waffengesetz, ein Verfahren wegen Urkundenfälschung, ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und ein Verfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz.

Und so ging bei dem Pärchen ein zweites Mal nach dem Kellerabteil ungewollt das Licht vorübergehend aus.