Neustadt/WN. Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg führten dazu, dass zwei Geschäftsführer einer im Landkreis Neustadt/WN ansässigen Firma vom zuständigen Amtsgericht Regensburg jetzt verurteilt wurden. 

Die beiden Geschäftführer wurden zu einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro bzw. zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Sie unterließen es über einen Zeitraum von mehreren Jahren, in insgesamt 181 Fällen, die fälligen Sozialversicherungsbeiträge für die in ihrem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer ordnungsgemäß und rechtzeitig zu entrichten.

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Für den entstandenen Schaden der Sozialversicherungen in Höhe von ca. 90.000 Euro müssen die beiden Beschuldigten zusätzlich aufkommen.

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