Aus diesem entwendete der unbekannte Täter eine Smartwatch und die ABE des Rollers. Der Geschädigte wollte dann den Diebstahl auf der Wache der Polizeiinspektion Neustadt/WN zur Anzeige bringen.

Ausstehender Haftbefehl und gestohlener Roller

Dabei stellten die Beamten allerdings einen offenen Haftbefehl gegen den Geschädigten fest. Die fällige Haft konnte er mit der Bezahlung einer Geldstrafe abwenden. Allerdings kamen dann auch noch Ungereimtheiten zum fahrbaren Untersatz zutage. Das angebrachte Kennzeichen passte nicht zur Fahrgestellnummer. Zudem war der Roller durch Diebstahl abhandengekommen und war durch die PI Ansbach zur Fahndung ausgeschrieben worden. Den Mann erwarten nun natürlich selbst entsprechende Anzeigen.

Advertorial ohne Button, ohne Markierung, ohne Background
Neues Advertorial Neues Advertorial Neues Advertorial Neues Advertorial Neues Advertorial

Wegen des Aufbruchs des Helmfaches bittet die PI Neustadt a.d.Waldnaab trotzdem um Hinweise unter der Tel.: 09602/9402-0.

#1 beispiel full