Da Pedelecs lediglich bis zu einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h rechtlich nicht als Kraftfahrzeuge angesehen werden, führte die Streifenbesatzung bei der Fahrradfahrerin (36) eine Kontrolle durch.

Dabei wurde festgestellt, dass die für ein Pedelec beziehungsweise E-Bike mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von über 25 km/h erforderliche Haftpflichtversicherung fehlte. Aus diesem Grund wurde unter anderem ein Ermittlungsverfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Das Zweirad wurde sichergestellt.

Advertorial ohne Button, ohne Markierung, ohne Background
Neues Advertorial Neues Advertorial Neues Advertorial Neues Advertorial Neues Advertorial
#1 beispiel full