Eine 34-jährige Schwandorferin erlebte am Wochenende eine beunruhigende Situation. Am Sonntagmorgen entdeckte sie um 7.05 Uhr einen Drohbrief an der Windschutzscheibe ihres Autos. Dieser Vorfall war nicht der erste seiner Art. Bereits am Samstag fand sie einen ähnlichen Brief in ihrem Postkasten. Die Polizei weist darauf hin, dass solche Drohbriefe ernst zu nehmen sind.

Drohbriefe in Schwandorf: Mehr als nur schlechte Scherze

Die Drohbriefe, die die Frau in Schwandorf fand, sind kein Kavaliersdelikt. Die Polizei erinnert daran, dass diese Handlungen einen Straftatbestand der Bedrohung darstellen. Nach § 241 StGB können diese mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Die Ermittlungen zu den Vorfällen laufen.

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