Das Ergebnis lag über dem gesetzlich erlaubten Grenzwert von 0,25 mg/l. Zudem hatte der E-Scooter Fahrer vor einigen Wochen seinen Führerschein bei der Polizei abgegeben, um ein einmonatiges Fahrverbot anzutreten. Aufgrund des Fahrverbotes darf er keine Kraftfahrzeuge, somit auch keinen E-Scooter, im Straßenverkehr führen.

Neben einer Bußgeldanzeige erwartet den jungen Mann deshalb eine Strafanzeige nach dem Straßenverkehrsgesetz wegen Fahrens trotz Fahrverbot.

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