„Die Akte ist mit weiteren Fragen nochmals an den Sachverständigen weitergeleitet worden“, so Staatsanwalt Wolfgang Voit. Ein ergänzendes Gutachten wurde angefordert. Erst dann werde Entscheidung erfolgen, ob das Verfahren gegen den Busfahrer eingestellt oder weiterverfolgt wird.

Wie berichtet, war es am Montag, 6. März, gegen 15.45 Uhr zur folgenschweren Kollision zwischen Bus und Radfahrer gekommen. Der Achtjährige war den Erlenweg bergab geradelt. Der Bus fuhr zur gleichen Zeit durch die Frühlingsstraße und wollte den Erlenweg geradeaus überqueren. Beide hielten sich nach Erkenntnissen des Unfallanalytikers an die vorgeschriebenen Tempo 30. Auch waren beide Fahrzeuge frei von Mängeln. Es gilt rechts-vor-links: Der Radfahrer kam von rechts.

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Reaktionszeit wird berechnet

Die Polizei übergab ihren Schlussbericht Ende April an die Staatsanwaltschaft. Und ließ dabei die Entscheidung offen: „Die Beurteilung, inwieweit unter Berücksichtigung der konkreten Verkehrssituation im Kreuzungsbereich eine weitere Geschwindigkeitsanpassung erforderlich und das Unfallgeschehen für den Busfahrer in strafrechtlich vorwerfbarer Weise verhinderbar gewesen wäre, obliegt nun der Staatsanwaltschaft Weiden.“

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Im Klartext: Hätte der Busfahrer reagieren können? Wann bestand die „Reaktionsaufforderung“, also das Erkennen einer Gefahr?

Nicht weitergeholfen haben bei der Rekonstruktion des Unfallhergangs die Zeugenaussagen. Die Polizeiinspektion Neustadt/WN musste dazu die Kinder befragen, die damals im Bus saßen.