Die Bundespolizisten überprüften den Mann, der als Passagier eines Fernreisebusses auf der Strecke von Krakau nach München unterwegs war. Der Reisende wies sich mit einem simbabwischen Reisepass und einem litauischen Aufenthaltstitel aus.

Ein Abgleich der Personalien im polizeilichen Fahndungssystem ergab jedoch, dass der Aufenthaltstitel bereits schengenweit zur Sicherstellung ausgeschrieben war – er galt somit als ungültig. Der 41-Jährige legte zusätzlich einen Antrag auf einen polnischen Aufenthaltstitel vor. Nach kurzer Recherche stellten die Beamten fest, dass dieser lediglich zum Aufenthalt in Polen berechtigt und nicht für Reisen innerhalb des Schengenraums gültig ist.

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Ermittlungen wegen versuchter unerlaubter Einreise

Die Bundespolizei leitet nun ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise nach dem Aufenthaltsgesetz ein. Die Beamten verweigerten dem Mann die Einreise nach Deutschland und weisen ihn morgen über den Flughafen München zurück in sein Heimatland.

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