Um 4 Uhr kontrollierte eine Zivilstreife der Bundespolizei einen Mann (28). Er wurde bei der Einreise aus Tschechien beobachtet und war Insasse eines Kleintransporters. Das Amtsgericht Weiden verurteilte ihn im August wegen eines Verstoßes gegen das Ausländerpflichtversicherungsgesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro. Da er diese nicht bezahlt hatte, suchte ihn die Staatsanwaltschaft Weiden mit Haftbefehl. Der Mann bezahlte seine Justizschulden bei der Bundespolizeiinspektion Waidhaus und konnte somit die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen abwenden.

Justizschulden bar bezahlt

Nur kurze Zeit später ging den Zivilfahndern eine weitere Straftäterin ins Netz. Die Frau (30) wurde mit Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft München wegen Erschleichens von Leistungen gesucht. Die im Juli 2017 verhängte Geldstrafe des Amtsgerichts München hatte sie bis dato nicht bezahlt. Bereitwillig zückte sie den Geldbeutel und beglich ihre Justizschulden in Höhe von 400 Euro bei der örtlichen Dienststelle der Bundespolizei. Sie konnte ihre Reise daraufhin fortsetzen.

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