Die Reise nach Frankfurt hatte sich der Mann mit Sicherheit günstiger vorgestellt. Bei Grenzkontrollen an der A6 vollstreckten Beamte der Bundespolizei Waidhaus ein Fahndungsersuchen der Staatsanwaltschaft Würzburg. Bereits vor acht Jahren verurteilte ihn dort das Amtsgericht zu einer handfesten Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er eine strafbare Kennzeichenverletzung nach dem Markenschutzgesetz begangen hatte. Da er bisher keine Anzeichen zutage legte, seine Geldstrafe zu bezahlen, erließ die Staatsanwaltschaft Würzburg Haftbefehl. Mit dem sah er sich nun in Waidhaus an der Grenzkontrollstelle der Bundespolizei konfrontiert.

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Die Alternative zur Begleichung seiner Justizschulden war die im Haftbefehl angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von knapp fünf Monaten. Dieser konnte er jedoch durch die Hilfe eines Bekannten in Frankfurt (Main) entgehen. Er bezahlte die Schulden bei der Bundespolizei in Hanau (Frankfurt a.M.) ein und ermöglichte ihm somit seine Reise nach Frankfurt dennoch zu vollenden.

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