Zollfahnder beobachteten den Mann (43) bei der Einreise aus Tschechien und kontrollierten ihn in Waidhaus. Bei der Überprüfung seiner Personalien meldete der Fahndungscomputer einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz). Das Amtsgericht Frankenthal verurteilte ihn im Januar wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro. Da er diese bis jetzt nicht bezahlt hatte, suchte ihn die Staatsanwaltschaft mit einem Haftbefehl.

Der gesuchte Straftäter wurde festgenommen und zur Bundespolizeiinspektion Waidhaus gebracht. Da er auch dieses Mal seine Justizschulden nicht begleichen konnte, muss er nun die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen in der Justizvollzugsanstalt Weiden antreten.

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