Der Mann (40) war Beifahrer in einem Auto und wurde durch eine Zivilstreife der Bundespolizei bei der Einreise beobachtet. Die anschließende Kontrolle ließ den Fahndungscomputer rot aufblinken. Die Beamten stellten eine Fahndungsnotiz der Staatsanwaltschaft Zweibrücken fest. Das Amtsgericht Pirmasens verurteilte ihn im Februar wegen Betruges zu einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro. Da er diese nicht bezahlt hatte und sich bis dato verborgen hielt, erließ die Staatsanwaltschaft Zweibrücken einen Haftbefehl.

Nochmal um Haft herumgekommen

Er wurde festgenommen und zur örtlichen Dienststelle der Bundespolizei gebracht. Dass sein Aufenthalt dort nur kurzweilig war, hat er einem Verwandten in Suhl zu verdanken. Er bezahlte die Justizschulden des Straftäters bei der Polizeiinspektion Suhl ein und ersparte ihm somit die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 50 Tagen.

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