Die Bundespolizisten beobachteten einen rumänischen Kleintransporter bei der Einreise aus Tschechien und kontrollierten ihn in Waidhaus. Bei der Überprüfung der Reisenden meldete der Fahndungscomputer bei einem Mann (36) einen Haftbefehl. Er wurde durch das Amtsgericht Schwandorf wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz im September zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro verurteilt. Da er den Geldbetrag bei der Bundespolizei Waidhaus begleichen konnte, blieb ihm die Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen erspart und er durfte weiterfahren.

Ersatzfreiheitsstrafen angetreten

Für einen anderen Mann (37) hingegen war am Donnerstagabend die Reise in Waidhaus beendet. Er wurde als Insasse eines Transporters kontrolliert. Das Amtsgericht Duisburg hatte ihn wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr in zwei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro verurteilt. Bezahlt hatte er seine Justizschulden jedoch nie. Er muss jetzt die im Haftbefehl angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen in der Justizvollzugsanstalt Weiden antreten.

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Ähnlich erging es einer jungen Frau (22), die sich in einem Reisebus auf dem Weg nach Frankreich befand. Sie wurde bereits im März 2020 durch das Amtsgericht Brühl wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von 970 Euro verurteilt. Der im Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Baden-Baden notierte Geldbetrag wurde bisher noch nicht bezahlt. Da es ihr auch jetzt nicht möglich war, ihre Justizschulden zu begleichen, muss sie nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen antreten. Die Bundespolizei lieferte sie im Laufe des Freitags in die Justizvollzugsanstalt Regensburg ein.

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