Der Mann (32) wurde in Waldsassen bei der Einreise aus Tschechien beobachtet und einer Kontrolle unterzogen. Dem aufmerksamen Blick der erfahrenen Fahnder war es zu verdanken, dass ein nach dem Waffengesetz verbotenes Messer aus dem Verkehr gezogen wurde.
Strafanzeige im Gepäck
Die Beamten entdeckten das als Armband getarnte Messer im Rucksack des Mannes. Das Armbandmesser gilt nach dem Waffengesetz als verbotener Gegenstand. Die Fahnder der Bundespolizei stellten die Waffe sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren gegen den Messerbesitzer ein. Unbewaffnet und mit einer Strafanzeige im Gepäck konnte er im Anschluss seine Reise fortsetzen.
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Ist doch Quatsch.dieses ist ein stehendes Messer noch dazu unter 12cm Klingenlänge in einer Scheide....wenn man es so will