Weiden. Bis zu 450 Unfallfluchten zählt die Polizei Weiden jedes Jahr. Immer wieder kommt es vor, dass Menschen, nachdem sie ein Auto angefahren haben, einfach vom Unfallort abhauen. So auch beispielsweise erst gestern wieder an einer Tankstelle in Weiden.
Ermittlungen wegen Verkehrsunfallflucht wurden nun gegen die Fahrerin eines roten Autos aus Weiden eingeleitet. Ein Mann (30) aus Weiden befand sich am Mittwoch gegen 12.30 Uhr mit seinem Auto an einer Tankstelle in der Neustädter Straße und wartete dort auf eine freiwerdende Zapfsäule. Hierbei fuhr eine Frau mit ihrem Fahrzeug beim Rangieren gegen den Wagen des 30-Jährigen.
Anschließend stieg die Unfallverursacherin aus dem Fahrzeug aus, begutachtete den Schaden und kam scheinbar zu der Ansicht, dass keinerlei Schaden an den beteiligten Fahrzeugen entstanden sei. Danach machte sie sich aus dem Staub. Es stellte sich allerdings heraus, dass am Fahrzeug des Geschädigten ein Schaden in Höhe von rund 150 Euro entstanden ist. Die Ermittlungen wegen Unfallflucht dauern an.
So lässt sich Unfallflucht vermeiden
In derartigen Fällen rät die Polizei den Unfallbeteiligten in jedem Fall vor Ort die Personalien und Fahrzeugdaten, sowie die Versicherungsdaten auszutauschen. Gegebenenfalls kann auch die Polizei hinzugezogen werden, sollte der Sachverhalt zwischen den Beteiligten nicht geklärt werden können.
Sollte der Unfallgeschädigte nicht vor Ort sein, ist man gesetzlich verpflichtet zu warten – bis zu eine Stunde lang. In solchen Fällen ist es ratsam, die Polizei hinzuzuziehen, um seinen Pflichten hinsichtlich der Unfallbeteiligung in jedem Fall nachzukommen.
Die Strafrahmen für ein Vergehen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort sieht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor – ganz schön lange im Vergleich zu einer Stunde Wartezeit. Zudem droht dem Verursacher ein Fahrverbot oder in schwerwiegenden Fällen ein Fahrerlaubnisentzug.
Im Bereich der Polizeiinspektion Weiden sind jährlich zwischen 400 und 450 angezeigte Fälle von Verkehrsunfallflucht zu verzeichnen.

