In den frühen Morgenstunden des 7. Mai ereignete sich im Grafenwöhrer Gewerbepark ein Verkehrsunfall mit strafrechtlichen Konsequenzen. Ein Mann (25) kam mit seinem Auto von der im Gründerzentrum befindlichen scharfen Kurve, die der junge Mann nach links durchfahren wollte, allein beteiligt nach rechts ab und prallte gegen eine hölzerne Fahrbahnbegrenzung.

Hierbei verkeilte sich das Auto des Unfallverursachers dermaßen, dass dies nicht mehr fahrbereit war. Das Fahrzeug wurde geborgen. Es entstand ein Gesamtschaden von etwa 2.000 Euro.

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Polizei stellt Alkoholgeruch fest

Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme stellten die Beamten beim Fahrer Alkoholgeruch fest. Ein ihm angebotener Test sei positiv verlaufen, wie die Polizei mitteilt. Eine daraufhin beim Beschuldigten angeordnete Blutentnahme wurde in einem Krankenhaus durchgeführt. Der Unfallfahrer muss sich nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten.

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