Das Polizeipräsidium warnt. Die Vorgeschichte: Ein Paar aus dem Landkreis Neustadt habe sich für ein Wohnmobil interessiert und im Internet entsprechend gesucht. Schließlich fanden die beiden ein Fahrzeug, das ihren Wünschen entsprach und kauften es in der vergangenen Woche in Frankreich.
Die Oberpfälzer übergaben nach Angaben der Polizei einen niedrigen fünfstelligen Eurobetrag in bar an den Verkäufer. Den Rest, ebenfalls ein niedriger fünfstelliger Eurobetrag, sollte das Paar von zu Hause aus überweisen.
Um die Bankverbindung des Mannes zu erhalten, nahmen die Käufer Kontakt mit dem Verkäufer auf. Dieser war jedoch bis dahin nicht mehr erreichbar. Da sich mittlerweile ein ungutes Gefühl einschlich, legte das Paar die Geschichte bei der Polizeiinspektion Neustadt dar.
Eigentümer: ein Schweizer Tourist
Die Polizisten überprüften das Fahrzeug und stellten fest, dass es in Frankreich als gestohlen gemeldet war. Geschädigter des Diebstahls war ein Tourist aus der Schweiz. Darüber hinaus kam bei der genaueren Kontrolle heraus, dass Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein im Bundesgebiet bei einem Einbruch blanko gestohlen und unerlaubt die Daten des Schweizer Wohnwagens eingetragen worden waren.
Die Kriminalpolizeiinspektion Weiden sicherte Spuren und führt die weiteren Ermittlungen nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen.
Das Bundeskriminalamt informierte heute in seinen Social-Media-Kanälen mit einem Warnhinweis über dieses Phänomen.

