Eine 32-jährige Frau aus Etzenricht erlebte eine unangenehme Überraschung, als sie einen Schädlingsbekämpfer beauftragte. Sie wollte in ihrem Garten ein Nest mit Eichenprozessionsspinnern entfernen lassen. Die Frau fand über eine Online-Suche eine Schädlingsbekämpfungsfirma und vereinbarte über eine Art Hotline einen Termin. Die Kosten für die An- und Abfahrt sollten 69 Euro betragen, plus Arbeitslohn je nach Aufwand.

Überhöhte Rechnung nach Schädlingsbekämpfung

Nach der Begutachtung des Baumes einigte man sich auf einen Arbeitslohn von etwa 100 Euro. Doch nach der Arbeit, die laut der Frau eher dilettantisch ausgeführt wurde, forderte der Schädlingsbekämpfer plötzlich 1.295 Euro. Ein telefonischer Kontakt mit dem angeblichen Chef führte zu einer Einigung auf 230 Euro.

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Besonders auffällig war der Druck, die Rechnung bar zu bezahlen, was die Frau jedoch ablehnte. Die ausgestellte Rechnung war auf eine Firma in Oberhausen ausgestellt, die Telefonnummer auf der Rechnung führte jedoch zu einer Person in Rüsselsheim. Der vom Schädlingsbekämpfer genutzte Auto hatte ein Kölner Kennzeichen. Die Telefonnummern sind bereits in ähnlichen Fällen aufgefallen.

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Vorsicht bei der Auswahl von Dienstleistern

Die Polizei warnt davor, Dienstleistungen unbedacht über Suchmasken im Internet zu recherchieren. Es wird empfohlen, Fachbetriebe aus der näheren Umgebung zu beauftragen, um solchen Betrugsfällen vorzubeugen.