Am Freitagnachmittag stellten Beamte der KEV Waidhaus (Kontrolleinheit Verkehrswege, Zoll) bei einer Frau (53) eine Fahndungsnotiz der Staatsanwaltschaft Ellwangen fest. Die Insassin eines Kleintransporters wurde an der A6 bei Waidhaus kontrolliert und hatte noch eine Rechnung mit der deutschen Justiz offen. Sie wurde vor Ort festgenommen und zur Bundespolizeiinspektion Waidhaus gebracht. Im April verurteilte sie das Amtsgericht Heidenheim wegen Betruges zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro. Dass sie die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen nicht antreten musste, hatte sie einem Bekannten in Giengen an der Benz zu verdanken. Der bezahlte die Justizschulden bei der örtlichen Polizeidienststelle ein. Einer Weiterreise der ertappten Betrügerin stand somit nichts mehr im Weg.
Zehn Tage Haft in Weiden
Weniger zahlungswillig zeigte sich ein Mann (48) am Samstag. Auch ihn kontrollierten Fahnder in Waidhaus und stellten dabei eine offene Justizrechnung in Höhe von 500 Euro fest. Diese resultierte aus einer Verurteilung durch das Amtsgericht Neu-Ulm im Dezember 2022 wegen Diebstahls. Da er auf die Forderungen des Gerichts bis dato nicht reagiert hatte, folgte die Fahndungsnotiz der Staatsanwaltschaft Memmingen mit Haftbefehl. Bezahlen konnte er auch dieses Mal nicht und muss nun die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von zehn Tagen in der Justizvollzugsanstalt Weiden absitzen.
Ersatzfreiheitsstrafe angetreten
Am Sonntagnachmittag ging den Bundespolizeifahndern ein notorischer Verkehrssünder (27) ins Netz. Der Mann wurde wegen Trunkenheit im Verkehr gleich von zwei Staatsanwaltschaften mit Haftbefehl gesucht. Das Amtsgericht Amberg verurteilte ihn im Februar zu einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro. Ebenso hatte das Amtsgericht Wolfsbach eine Rechnung vom April über 2000 Euro mit ihm wegen Trunkenheit im Verkehr offen.
Beiden Zahlungsaufforderungen der Justiz kam er nicht. Dies wurde von den Staatsanwaltschaften Amberg und Offenburg mit Haftbefehlen quittiert. Da er seine Justizschulden auch jetzt nicht bezahlen konnte, wurde er zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe von insgesamt 105 Tagen in die Justizvollzugsanstalt Weiden eingeliefert.

