Auf konkrete Nachfrage gaben die Insassen an, beim Kauf der Pfeife noch eine geringe Menge Marihuana erhalten zu haben. Diese wurde bereitwillig ausgehändigt. Damit gaben sich die Beamten nicht zufrieden und suchten im Wagen weiter nach verbotenen Gegenständen.

Der Klassiker der Verstecke

In der Reserveradmulde wurden sie fündig. Dort befanden sich drei Packungen Böllern der Kategorie F3 und F4, für die in Deutschland zum Erwerb und Besitz ein entsprechender Befähigungsnachweis beziehungsweise ein Sprengschein erforderlich ist. Einen solchen Nachweis konnten die drei nicht vorzeigen.

Advertorial ohne Button, ohne Markierung, ohne Background
Neues Advertorial Neues Advertorial Neues Advertorial Neues Advertorial Neues Advertorial

Zudem wurde in der Reserveradmulde Hanfsamen entdeckt, dessen Einfuhr und Besitz in Deutschland ebenfalls ohne entsprechende Erlaubnis ebenfalls illegal ist. Die verbotenen Gegenstände wurden sichergestellt. Das Trio erwartet nun Anzeigen nach dem Betäubungsmittelgesetz und nach dem Sprengstoffgesetz.

#1 beispiel full