Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass es sich dabei um eine Gesundheitsbescheinigung für das Führen eines Kraftfahrzeuges handelt, jedoch nicht um eine Fahrerlaubnis. Bei der weiteren Überprüfung stellte sich dann heraus, dass gegen den Mann eine Führerscheinsperre besteht. Deshalb wurde die Weiterfahrt unterbunden.
Den Fahrer erwartet jetzt ein Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Da das Auto außerdem ukrainische Kennzeichen besaß, stehen weitere Straftaten wie Pflichtversicherungs- und Steuervergehen im Raum.
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