Polizisten kontrollierten am Freitag gegen 21.35 Uhr den „Naabwiesenparkplatz“ in Weiden. Dabei trafen sie vier junge Fahrzeugführer, im Alter von 18 bis 22 Jahren, an, die sich nicht an die gültige Benutzungsordnung des Großparkplatzes hielten und als „Campingplatz“ zweckentfremdeten.

Platzverweis erteilt

Die Personen saßen hinten den geparkten Pkw auf mitgebrachten Campingstühlen und verweilten unerlaubt auf dem Parkplatz. Gegen die vier Personen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, da das gegen die Benutzungsordnung verstieß. Sie bekamen einen Platzverweis.

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