Da die Frau keinen gemeldeten Wohnsitz in Deutschland hatte, wurde die Polizei verständigt. Im Rahmen der Anzeigenaufnahme wurde mit der Staatsanwaltschaft Amberg Rücksprache gehalten, welche zur Sicherung des Strafverfahrens eine Sicherheitsleistung in Höhe eines niedrigen dreistelligen Eurobetrags anordnete. Die junge Frau bezahlte anschließend klaglos die Sicherheitsleistung und auch das Diebesgut.