Am Sonntag kontrollierten die Beamten einen Mann, der einen ukrainischen Führerschein vorzeigte. Bei genauerer Überprüfung stellten die Fahnder fest, dass es sich bei dem vorgelegten Dokument um eine Totalfälschung handelte. Der Fahrzeugführer war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Urkundenfälschung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Kein Führerschein

Ebenfalls am Sonntag, in den frühen Morgenstunden, wurde ein Autofahrer einer Kontrolle unterzogen und konnte keinen Führerschein vorweisen. Eine Überprüfung ergab, dass ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde und er somit nicht berechtigt war, ein Fahrzeug zu führen. Er muss sich jetzt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.

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Unter Drogeneinfluss am Steuer

Im Rahmen der Grenzkontrollen kontrollierten die Beamten der Grenzpolizei am Samstag, Mann, der in das Bundesgebiet einreisen wollte. Den Fahndern fiel auf, dass der Fahrer während der Kontrolle sichtlich nervös war. Er gab an, Marihuana konsumiert zu haben. Ein durchgeführter Drogentest fiel positiv aus. Die Weiterfahrt wurde unterbunden, er muss sich nun wegen Fahrens unter Drogeneinwirkung verantworten.

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Ein Autofahrer fiel den Fahndern der Grenzpolizeiinspektion am Freitag auf. Er kam am Grenzübergang Waidhaus zur Einreise nach Deutschland. Bei genauerer Überprüfung konnten die Beamten eine geringe Menge Marihuana und Gebäck mit Marihuana auffinden. Außerdem führte der tschechische Staatsangehörige einen Elektroschocker, der als Taschenlampe getarnt war, mit. Da der Beschuldigte nicht unter Drogeneinfluss stand, konnte er nach einer Anzeige wegen Vergehen gegen das Waffengesetz und das Betäubungsmittelgesetz seine Fahrt fortsetzen.