Weiden/Neustadt/WN/Tirschenreuth. Endlich Pfingstferien: Mit diesen Worten haben wahrscheinlich die Schüler gestern ihren letzten Schultag beendet. Für viele geht es jetzt in den Urlaub. Aber auf was muss man eigentlich achten, wenn man sich kleine Andenken aus dem Urlaub mitnehmen möchte?
Seit gestern haben die Schüler Pfingstferien und somit steht auch die Hauptreisezeit wieder vor der Türe. Um die schöne Zeit lange in Erinnerung zu behalten, nehmen sich viele Urlauber das ein oder andere Andenken mit nach Hause. Hier stellen sich dann die meisten Urlauber die Frage, was sie denn alles bedenkenlos mit nach Hause nehmen dürfen.
Reisefreimengen
Bei Einreisen aus Nicht-EU-Ländern sind für zu nichtgewerblichen Zwecken bestimmte Waren bis zu bestimmten Höchstmengen pro Person, zum Beispiel 200 Zigaretten (soweit mindestens 17 Jahre alt), 1 Liter Alkohol (soweit mindestens 17 Jahre alt) und alle anderen Waren, beispielsweise Schmuck- und Kleidungsstücke, bis zu einem Gesamtwert von 430 Euro (Einreise mit Flugzeug oder Schiff) beziehungsweise 300 Euro (für alle anderen Reisewege wie Auto oder Bahn) einfuhrabgabenfrei.
Bei Reisenden unter 15 Jahren gilt jeweils ein Warenwert von insgesamt 175 Euro. Übersteigt etwa ein Schmuckstück diese Wertgrenzen, muss der gesamte Warenwert verzollt und versteuert werden. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um ein Geschenk handelt oder die Ware für den privaten Gebrauch gekauft wurde. Auch bei der Einreise von den Kanarischen Inseln sind nur Waren innerhalb der genannten Mengen- und Wertgrenzen frei von Einfuhrabgaben.
Artenschutz
Zum Schutz der bedrohten Tier- und Pflanzenwelt rät der Zoll, auf lebende Exemplare aus Fauna und Flora zu verzichten. Der Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen, Teilen davon oder Waren daraus ist untersagt oder streng reglementiert. Verstößt man dagegen, werden die Waren eingezogen und man muss mit hohen Bußgeldern oder sogar Strafen rechnen.
Vorsicht beim Kulturgüterschutz
„Kulturgüter“ sind Gegenstände, die für die Archäologie, Geschichte, Literatur, Kunst oder Wissenschaft ein bedeutungsvolles Gut darstellen. Hierzu zählen neben seltenen Mineralien, auch Antiquitäten, bedeutende Bücher, Bilder und Zeichnungen. Diese unterliegen in vielen Ländern sehr strengen Ausfuhrbeschränkungen oder -verboten.
Wer also aus dem Urlaub ein besonderes Souvenir mitbringen möchte, sollte sich vorher informieren, was man aus dem jeweiligen Land mitnehmen darf und was nicht.
Fälschungen können gesundheitsgefährdend sein
Klamotten, Fanartikel, Kosmetik, Taschen, Uhren und Ähnliches namhafter Markenhersteller werden in den Urlaubsländern häufig zu Spottpreisen angeboten. Der Zoll warnt vor solchen Artikeln, da qualitativ minderwertige Fälschungen sehr gesundheitsgefährdend sein können. So werden beispielsweise nachgeahmte Textilien nicht selten mit giftigen Farbstoffen hergestellt.
Barmittelgrenze nicht überschreiten
Zu beachten ist auch, dass mitgeführte Barmittel ab 10.000 Euro oder mehr bei der Einreise in die Europäische Union (EU) oder Ausreise aus der EU eigenständig und ohne Aufforderung schriftlich beim Zoll angemeldet werden müssen. Damit soll die Geldwäsche bekämpft und die Finanzierung terroristischer Vereinigungen verhindert werden. Innerhalb der EU müssen beim Grenzübertritt mitgeführte Barmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr nur nach Aufforderung mündlich angezeigt werden.
Weitere Informationen dazu findet ihr auch auf der Internetseite.

