Die Überprüfung seiner Fahrerlaubnis ergab, dass ihn diese bereits wegen Trunkenheit im Verkehr entzogen wurde. Auch diesmal stand der Mann unter dem Einfluss von Alkohol. Das Ergebnis eines gerichtsverwertbaren Atemalkoholtest lag über dem gesetzlichen Grenzwert. Der Autofahrer muss sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie eines Verstoßes nach dem Straßenverkehrsgesetz verantworten.

