Weiden. Jeder Fahrschüler lernt es: Wer Alkohol getrunken oder Drogen genommen hat, darf sich genauso wenig ans Steuer, wie einer, der seine Emotionen nicht kontrollieren kann.
Fall 1:
Am Samstagabend wurde in der Schweigerstraße ein Fahrzeugführer (21) kontrolliert, der auch noch an diesem Tag Geburtstag hatte. Da die kontrollierenden Beamten bei dem Fahrzeugführer Alkoholgeruch wahrnahmen, wurde sein Ehrentag nicht unbedingt zu seinem Glückstag. Da der Atemalkoholwert bei 0,9 Promille lag, wurde die Weiterfahrt unterbunden. Auf das Geburtstagskind wartet nun eine Anzeige nach dem Straßenverkehrsgesetz mit einem damit verbundenen Fahrverbot.
Fall 2:
Am Freitagabend wurde in der Christian-Seltmann-Straße ein Autofahrer (23) kontrolliert. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass er offensichtlich unter Drogeneinfluss stand. Es wurde eine Blutentnahme durchgeführt und der Fahrzeugschlüssel vorübergehend sichergestellt, um ein Weiterfahrt zu unterbinden. Auf den jungen Mann wartet eine Anzeige nach dem Straßenverkehrsgesetz.
Fall 3:
Am Samstagnachmittag befuhr eine Frau (61) eine Einbahnstraße in der Nähe des Klinikums als ihr entgegen der Fahrtrichtung ein Fahrzeug entgegenkam. Die Fahrzeugführerin wollte den „Geisterfahrer“ auf sein Fehlverhalten aufmerksam machen. Als Dank dafür wurde sie von ihm mit einem Wortschwall von unflätigen, beleidigenden Ausdrücken überzogen.
Auf den Fahrer wartet nicht nur eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit nach der Straßenverkehrsordnung, sondern auch wegen eines Vergehens der Beleidigung. Ferner steht auf dem Prüfstand, ob der Fahrer weiterhin geeignet ist, als Fahrzeugführer am Straßenverkehr teilzunehmen. Hierzu ergeht eine Mitteilung an die Straßenverkehrsbehörde.

