Der in Südosteuropa ansässige Unternehmer betrieb in seinem Heimatland eine Firma, unter anderem für Oberflächenveredelungen, Wärmebehandlung, für Gravuren, Anstriche und verwandte Dienstleistungen. Tatsächlicher Geschäftsgegenstand der Firma war jedoch die Vermittlung und Entsendung von Arbeitern nach Deutschland. Diese sollten im Baugewerbe arbeiten.

Der Unternehmer hat dabei nachweislich über einen Zeitraum von rund zwei Jahren vier Arbeiter an eine deutsche Baufirma entsandt, obwohl diese nicht im Besitz des erforderlichen Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Beschäftigung waren. Zwar waren einige Arbeiter im Besitz eines Daueraufenthaltstitels, der die visumfreie Ausübung einer Beschäftigung nur für 90 Tage im Jahr ermöglicht, jedoch waren die Arbeiter weit mehr als 90 Tage auf verschiedenen Baustellen tätig.

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„Dank der Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg, Dienstort Weiden, konnte dem Geschäftsmann nachgewiesen werden, in vier Fällen Ausländer nach Deutschland eingeschleust zu haben“, informiert Zoll-Sprecher Michael Lochner in einer Pressemitteilung. Da der Beschuldigte bereits vor wenigen Jahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, verhängte das Amtsgericht Regensburg gegen den Angeklagten eine Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf ein Jahr zur Bewährung.

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