Reisende haben die verbotenen Feuerwerkskörper im Rahmen von Tagesausflügen in der Tschechischen Republik gekauft und nach Deutschland eingeführt. Da sie die erforderlichen Nachweise für den Besitz und den Transport von Feuerwerkskörpern der Kategorien 3 und 4 nicht vorlegen konnten und die Pyrotechnik in Deutschland nicht zugelassen ist, stellten die Waidhauser Zöllnerinnen und Zöllner insgesamt 334 Stück Böller, Raketen und Batterien sicher und leiteten gegen die Reisenden entsprechende Strafverfahren ein.
„Selbst bei korrekter Anwendung können derartige Feuerwerkskörper, die im Nachbarland ganzjährig erhältlich sind, aufgrund der mangelhaften Verarbeitung und der Verwendung von Industriesprengstoff zu schlimmen Verletzungen, wie zum Beispiel Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht oder Verätzungen führen“, so der Leiter der Kontrolleinheit Verkehrswege Waidhaus, Thomas Spörl.

