Weiden. Bei zwei zivilen Kontrollen haben die Polizeibeamten jeweils eine geringe Menge an Marihuana gefunden. 

Bei der Kontrolle von zwei Schülern (im Alter von 14 und 16 Jahren) in der Galgenbergstraße hatte eine Zivilstreife der Polizei den richtigen Riecher. Der jüngere der Beiden hatte in seiner Gürteltasche zwei Tütchen Marihuana dabei. Die geringe Menge an Betäubungsmittel wurde sichergestellt und ein Strafverfahren eingeleitet.

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Bei einer weiteren Kontrolle ist eine zivile Streife der Polizei bei vier Personen, die im Alter zwischen 16 und 18 Jahren sind, auf einer Parkbank hinter der Europaberufsschule, fündig geworden. Ein 18 Jahre alter Junge, der der Polizei nicht unbekannt ist, hatte in seinem Geldbeutel eine geringe Menge Marihuana und Haschisch bei sich.

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Das Betäubungsmittel wurde sichergestellt. Den Weidener erwartet nun eine Strafanzeige wegen des Besitzes von Betäubungsmittel.

Was bedeutet eigentlich eine geringen Menge? Die Polizei Weiden erklärt das so:

Bei einer geringen Menge an Betäubungsmittel geht man davon aus, dass die Person das zum Eigenverbrauch benutzt und nicht mit Betäubungsmitteln handelt. Um keinen falschen Eindruck zu erwecken – auch der Besitz einer geringen Menge von Betäubungsmitteln ist strafbar! Das bedeutet in Bayern bei Marihuana etwa sechs Gramm.