Ein Alkoholtest verlief positiv. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Den 18-Jährigen erwartet nun eine Anzeige wegen eines Verstoßes nach dem Straßenverkehrsgesetz.

Regeln für Elektrokleinstfahrzeuge

Da es sich um Kraftfahrzeuge handelt, gelten auch die Regeln zu Alkohol und Drogen, insbesondere die 0,5 Promille-Grenze. Aber bereits ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, sofern eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit gegeben ist. Ab 1,1 Promille ist jedenfalls eine absolute Fahruntüchtigkeit gegeben. In der Probezeit nach Fahrerlaubniserwerb oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt 0,0 Promille.

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