Laut Robert-Koch-Institut liegt der Inzidenzwert der Stadt Weiden am Freitag (09.04.) bei 100,6, wie die Stadt Weiden mitteilt. Wie sieht es mit Regelungen für Schule, Notbetreuung und Kindergarten aus? Nach Angaben von Stadtsprecher Norbert Schmieglitz gilt von Montag bis Sonntag (12.04. bis 18.04.): „In der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in allen Abschlussklassen im Stadtgebiet findet Präsenzunterricht statt, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Ist dies nicht der Fall, findet Wechselunterricht statt. In allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt“.

Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder bleiben demnach geschlossen. „Es findet eine Notbetreuung nach besonderer Vorgabe des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales im Benehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege statt“, wie es aus dem Rathaus heißt.

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Ausführliche Infos dazu hier lesen. Die Allgemeinverfügung der Stadt Weiden vom 09.04.2021 betreffend Einschränkungen des Schulbesuchs für bestimmte Personen sei zusätzlich zu beachten (Amtsblatt vom 09.04.2021).

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Landkreise und kreisfreie Städte müssen nach der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung immer freitags bzw. am letzten regulären Arbeitstag der Woche amtlich bekanntgeben, welche 7-Tages-Inzidenz vorliegt und welche Inzidenzeinstufung (unter 50 – zwischen 50 und 100 – über 100) damit dort gilt. Davon ist auch abhängig ob Schulen und Kindertagesstätten öffnen oder schließen.

Maßgeblich sind die Zahlen des Robert Koch-Instituts. Die Einstufung gilt dann für die komplette darauffolgende Kalenderwoche. Damit soll ein mögliches tägliches Hin und Her zwischen Schulöffnungen und -schließungen in einer Region vermieden werden.