Gestern Abend gegen 19:00 Uhr betraten zwei junge Männer (18 & 20) einen Verbrauchermarkt in der Nähe des alten Festplatzes in Weiden. Dort gaben sie eine Vielzahl an Leergut in Höhe eines mittleren zweistelligen Betrages am Pfandautomaten ab.
Das Leergut brachten sie in mehreren Säcken zum Verbrauchermarkt. Die Säcke waren mittels einer Banderole einer nahegelegenen Firma gekennzeichnet. Während die beiden das Leergut am Pfandautomaten einlegten, brach einer von ihnen eine Spendenbox, die am Pfandautomaten befestigt war, auf. In der Spendenbox befanden sich zahlreiche Pfandbons, die die beiden schließlich einsteckten.
Mit den Pfandbons zur Kasse
Im Anschluss gingen die beiden Männer zur Kasse und ließen sich zunächst den Pfandbon für das zurückgegebene Leergut ausbezahlen. Hierbei fielen der Verkäuferin die weiteren Leergutbons auf. Die Verkäuferin konnte den Dieben einige der gestohlenen Leergutbons abnehmen. Daraufhin flüchteten die beiden.
Mehrere Polizeistreifen fahndeten im Anschluss nach den beiden Tätern. Der 20-Jährige konnte aufgrund der guten Beschreibung im näheren Umfeld gestellt werden. Bei ihm wurde bei einer Durchsuchung eine geringe Menge Betäubungsmittel aufgefunden. Er wurde nach Abschluss aller Maßnahmen vor Ort wieder entlassen.
War das Leergut auch gestohlen?
Etwa eineinhalb Stunden später entdeckte eine Streife den Mann mit einer weiteren männlichen Person im Innenstadtbereich. Bei der zweiten Person handelte es sich um den zweiten Täter. Auch er wurde durchsucht, da er aufgrund der ursprünglichen Täterbeschreibung dringend tatverdächtig war.
Hierbei fanden die Beamten zahlreiche Leergutbons aus dem Verbrauchermarkt . Zudem führte er auch das Aufbruchswerkzeug, mit dem die Spendenbox aufgebrochen wurde, bei sich. Sie entließen ihn nach Beendigung aller Maßnahmen ebenfalls wieder.
Hinsichtlich des vermeintlich gestohlenen Leergutes bedarf es noch weiterer Ermittlungen. Gegen die beiden Personen wird nun wegen Diebstahl, Besonders schweren Fall des Diebstahls und Sachbeschädigung ermittelt. Den 20-Jährigen erwartet obendrein noch eine Anzeige wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz.

