Weiden. Das Ausmaß der Brutalität, mit der Ted T. sein zum Tatzeitpunkt 25-jähriges Opfer mit Messerstichen traktiert haben soll, wird deutlich, als Oberstaatsanwalt Rainer Lehner die Anklageschrift verliest. Mit einem Fleischermesser mit einer Klingenlänge von annähernd 20 Zentimetern soll er auf die im Schlaf überraschte Altenpflegerin eingestochen haben.
Von Benedikt Grimm
Ted T. wird am ersten Prozesstag am Weidner Landgericht von Polizeibeamten begleitet. Er trägt einen schwarzen Nadelstreifenanzug, schwarze Weste, fliederfarbenes Hemd mit passender Krawatte. An seiner rechten Halsseite schaut ein Tattoo über den Hemdkragen hinaus. Sein Gesicht verbirgt er nicht. Erst die angelegten Fußfesseln lassen erkennen, dass es sich um den Angeklagten handelt, als er das Justizgebäude betritt.
Überfallartig auf Opfer zugestürmt
Am Morgen des 23. Mai soll er in ein Wohn- und Geschäftshaus in der Pressather Innenstadt zunächst in der Wohnung im zweiten Stock nach Stehlenswertem gesucht haben. Die Wohnung steht aber leer. Ted T. soll sich daraufhin in die im Erdgeschoss gelegene Metzgerei begeben haben. Das Türblech der Zugangstür war herausgerissen. Gegen 3.30 Uhr soll der 29-Jährige in den ersten Stock gegangen sein und dort ohne Umschweife die Tür eingetreten haben. Die Bewohnerin, eine 25-Jährige Altenpflegerin, war vor dem laufenden Fernsehgerät eingeschlafen und hatte den Lärm offenbar nicht gehört. Nach der Anklageschrift von Oberstaatsanwalt Lehner soll Ted T. vom Flur aus ins Wohnzimmer geblickt, sein Opfer gesehen und sich dann zunächst im Badezimmer versteckt haben. Die 25-Jährige wurde durch das im Flur über einen Bewegungsmelder angeschaltete Licht geweckt. Als sie den Eindringling im Badezimmer wahrnimmt, soll dieser sofort überfallartig auf die junge Frau zugestürmt sein.
Auf Flehen folgen weitere Messersstiche
Mehrfach soll er mit dem Fleischermesser, das er zuvor aus der Metzgerei mitgenommen hat, zugestochen haben. Die laut schreiende Frau versucht ins Wohnzimmer zurückzulaufen, geht zu Boden und sieht sich weiteren Messerstichen und Faustschlägen auf den Hinterkopf ausgeliefert. Auf das Flehen der jungen Frau reagiert der Angreifer mit weiteren Stichen und Schlägen. Dann versucht er der am Boden liegenden Frau die Hose herunterzureißen. Die will die Hose zunächst festhalten, bis der Angreifer mit weiteren Stichen ihren Widerstand bricht und ihr Hose sowie Unterhose vollständig vom Leib reißt. Die versuchte Vergewaltigung kann er aber nicht ausführen. Aus Wut und Enttäuschung versucht er der Geschädigten die Kehle zu durchschneiden. Die 25-Jährige kann noch ihre linke Hand schützend vor den Hals halten, erleidet dabei aber schwerwiegende Verletzungen an Sehnen und Muskulatur im Bereich des Daumens.
Mindestens 26 Stiche
Mindestens 26 voneinander abtrennbare Stiche hat die 25-Jährige erlitten, die linke Ohrmuschel ist teilweise abgetrennt, die Spitze des Fleischermessers ist bei den Stichen auf den Schädel abgebrochen. Auf der Flucht soll Ted T. das Handy seines Opfers mitgenommen haben, um einen Notruf zu verhindern. Die stark blutende Altenpflegerin kann mit letzter Kraft auf dem Gesäß die Treppe hinabrutschen und draußen nach Hilfe rufen, bevor sie wegen des massiven Blutverlustes zusammenbricht. Ohne die zu Hilfe eilenden Nachbarn wäre sie alsbald verstorben.
Mordversuch: heimtückisch und grausam
Die Staatsanwaltschaft geht von einem heimtückischen, grausamen, zur Verdeckung einer Straftat und aus niedrigen Beweggründen verübten Mordversuch aus. Gleichzeitig sieht sie die Voraussetzungen einer gefährlicher Körperverletzung, einer versuchten besonders schweren Vergewaltigung, eines versuchten Diebstahls und eines besonders schweren Falles eines versuchen Wohnungseinbruchsdiebstahls mit Waffen für gegeben.
Opfer geht wieder zur Arbeit
Inzwischen kann die Altenpflegerin ihrer Arbeit wieder nachgehen und hat eine neue Arbeitsstelle gefunden. Psychisch habe sie aber noch einige Probleme und wolle nur selten an den Verhandlungen teilnehmen, sagt Nebenklagevertreter Dr. Heiko Übler aus Sulzbach-Rosenberg. Ihre Aussage ist für den dritten Verhandlungstag angesetzt. Dr. Übler will im Laufe des Verfahrens auf jeden Fall eigene Anträge stellen. Er rechnet mit einem Strafmaß von mindestens zehn Jahren. Auch Schmerzensgeld soll gefordert werden, wobei sich das wegen Mittellosigkeit des Angeklagten wohl schwer realisieren ließe.
Weitere Verhandlungstermine sind für den 11., 12., 13., 18., 20., 26. und 27. Januar angesetzt. Alle Verhandlungen beginnen um 9 Uhr (Ausnahme: 20. Januar, Beginn 9.30 Uhr). Zum Prozess sind sechs Sachverständige und 52 Zeugen geladen.
Bilder vom Prozessauftakt
Der Beginn der Verhandlung verzögerte sich um über eine halbe Stunde. Die Weidner Dolmetscherin des Angeklagten hatte sich verspätet. Währenddessen beriet sich Ted T. mit seinem Verteidiger Tobias Konze.
Mehrere Justizwachtmeister begleiteten Ted T. Während der Wartezeit unterhielt sich der Angeklagte mit seiner Ehefrau.
Dr. Heiko Übler (links) ist Nebenklagevertreter. Vor Prozessbeginn unterhält er sich mit Oberstaatsanwalt Rainer Lehner.
Die Richter Markus Fillinger (von links), Landgerichtspräsident Walter Leupold, Dr. Marco Heß und zwei Laienrichter werden nach insgesamt acht Verhandlungstagen ein Urteil über Ted T. fällen müssen.
Bilder: B. Grimm

