Weiden. Das Corona-Virus schränkt das öffentliche Leben weltweit ein – und jetzt auch das Sterben. Für Beerdigungen gelten ähnlich strenge Regeln wie für für alle Veranstaltungen, stellt Norbert Schmieglitz klar. Er ist Pressesprecher der Stadt Weiden.

In Bayern sind seit 16.3.20 landesweit Versammlungen untersagt, das umfasst grundsätzlich auch Trauergottesdienste, Aussegnungen, Verabschiedungen und Beisetzungen. Jedoch sind Ausnahmen möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind, die das Bayerische Gesundheitsministerium bestimmt. Auch wird die Pressefreiheit massiv eingeschränkt.

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Das sind die neuen Beerdigungsregeln:

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